Hallo Ameisenhaufen!
Wie ich es schon angedroht angekündigt habe, erzähle ich heute einmal ein bisschen was über die Verwaltungsvollstreckung.
Das ist alles nicht allgemein gültig und kann sich von Dienststelle zu Dienststelle, von Kommune zu Kommune und von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Bitte beachtet daher, dass das, was hier steht, keinesfalls allgemein gültig ist. Falls ihr entsprechende Schreiben erhalten habt und nicht wisst, was es damit auf sich hat: fragt nach. Bei der Behörde, die das Geld haben will oder bei der entsprechenden Vollstreckungsstelle. Ruft da an, fragt nach. Das sind auch „nur“ Menschen, in der Regel reißen die niemandem den Kopf ab.
Solltet ihr allgemeine Fragen haben, könnt ihr diese auch gerne hier in den Kommentaren stellen, uns auf Twitter anschreiben (die Direktnachrichten sind immer offen) oder ihr schreibt dem Menschen eine E-Mail. Aber beachtet bitte: das ist keine Rechtsberatung – und wird es auch nie werden!
Bitte beachtet auch, dass es sich bei allen Ausführungen um konstruierte Beispiele handelt. Ähnlichkeiten zu eigenen Fällen sind rein zufällig, Namen und Orte sind verändert und es kamen bei der Produktion dieser Zeilen keine Tiere zu Schaden!
So, genug für den Anfang. Kommen wir jetzt zur Frage des heutigen Beitrages:
Was ist eigentlich Verwaltungsvollstreckung?
Wikipedia leitet den Beitrag mit folgenden lapidaren Worten ein:
Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Verwaltungsbehörden. Bei Geldforderungen wird zumeist die jeweils zuständige Vollstreckungsbehörde tätig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvollstreckung
Aber was genau bedeutet das nun? Der Begriff selber erstreckt sich laut dieser Definition auf alle Verwaltungsakte, die von Behörden erlassen wurden. Diese werden im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung zwangsweise – also auch ohne Einverständnis desjenigen, den dieser Verwaltungsakt betrifft – durchgesetzt.
In unserem Fall betrift das ausschließlich Geldforderungen, wo wir als zuständige Vollstreckungsbehörde tätig werden. Dazu kommt noch, dass die Forderungen bereits „vollstreckbar“ sind, wenn sie bei uns auf den Tischen landen. Das bedeutet, dass sowohl der Verwaltungsakt als auch Forderung rechtskräftig sind. Das heißt, nach der „Rechnung“, also dem Bescheid und nach der Mahnung ist auch eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung erfolgt – und alles, ohne dass die eigentliche Forderung beglichen wurde.
Und wie läuft so etwas ab?
Nehmen wir mal ein ganz banales Beispiel: Herr X hat seinen dicken SUV in der engen Stadt einfach dumm hingestellt, statt sich einen Parkplatz zu suchen falsch geparkt und ein Knöllchen bekommen. Als er wieder zu seinem Auto zurückkommt, hängt ein Zettelchen dekorativ an seiner Windschutzscheibe. Aber anstatt die Verwarngebühren von 10 € zu bezahlen, vergisst Herr X das Zettelchen einfach. Huppala.
Zwei Wochen (schätze ich mal. Keine Ahnung, wie lange das genau dauert, aber ich kann gerne mal bei den Kollegen von der Bußgeldstelle nachfragen) später bekommt Herr X einen Anhörungsbogen, der das Schicksal des Windschutzscheibenzettelchens teilt. Doppel-Huppala.
Vier Wochen später flattert dann der Bußgeldbescheid ins Haus. Eigentlich sollte Herr X hier jetzt mal tätig werden.
Das ist ernst gemeint! Bußgeldbescheide sind echt fies, wenn sie vollstreckt werden.
Aber auch das verpasst er irgendwie. Dazu ist die ganze Geschichte so langsam deutlich teurer und kostet jetzt 33,50 €. Tripel-Huppala.
Weitere vier Wochen später flattert Herrn X noch ein Schreiben ins Haus. Dieses Mal ist es eine Mahnung. Leider liest Herr X nur die Überschrift und denkt sich „Mahnung, Schmahnung…ich hab keine Rechnung übersehen“ und legt den Zettel zur Seite. Dummerweise steht der wichtige Teil weiter unten im Text. Dort ist nämlich nicht nur eine Mahngebühr von 5 € genannt, sondern auch eine Frist gesetzt – und die Folgen einer Nichtzahlung, nämlich die Zwangsvollstreckung erwähnt.
Dummerweise „vergisst“ Herr X auch diesen Zettel und nach weiteren vier Wochen liegt die Ankündigung der Zwangsvollstreckung im Briefkasten und hier kommen wir jetzt ins Spiel. Weiter geht es nach der Ameise (einfach nach unten scrollen).

So, weiter geht es – schön, dass ihr weiter gescrollt habt. Los geht es mit der
Forderungspfändung
Die Forderungspfändung ist meistens (also in unserem Arbeitsbereich) die erste Maßnahme, die angewendet wird, um Forderungen beizutreiben. Hauptsächlich, weil die Forderungspfändung relativ gut vom Innendienst durchgeführt werden kann und (zumindest bei uns) der Innendienst immer vor dem Außendienst dran ist.
Die Forderungspfändung heißt so, weil Forderungen, die (in diesem Fall) Herr X gegenüber anderen hat, gepfändet werden.
Nun werdet ihr euch fragen:
„Forderungen, die Herr X hat? Was ist denn das?“
Nehmen wir einmal an, Herr X hat ein Konto. Dort liegt sogar Geld herum. Also nicht wörtlich, aber Herr X hat ein Guthaben bei der Bank. Also hat er eine Forderung an die Bank, denn er kann verlangen, dass ihm das Guthaben ausgezahlt wird.
Herr X hat auch einen Arbeitgeber. Dort arbeitet Herr X, wofür er Geld als Gegenleistung bekommt. Also hat er (am Ende des Monats) Forderungen an seinen Arbeitgeber.
All diese (und noch viele weitere) Forderungen können gepfändet werden. Wenn das passiert, nennt man das eine Forderungspfändung. Was dabei wichtig ist: die gepfändeten Forderungen dürfen nicht mehr (ganz) an den Schuldner geleistet werden, sondern müssen an die Vollstreckungsstelle als Gläubiger abgeführt werden.
Aber wie immer gibt es auch hier Einschränkungen und Ausnahmen, ich schmeiße hier einfach mal die Stichworte „Pfändungsschutzkonto“ und „Pfändungstabelle“ in den Raum. Ich werde mit Sicherheit in Zukunft noch dazu mal den einen oder anderen Infobeitrag bringen. Die rechtlichen Gegebenheit werde ich hier nicht näher ausführen, dazu ist das Feld zu groß und das Blog nicht groß genug. Und ihr langweilt euch dann bestimmt. Aber es gibt noch mehr Möglichkeiten, um die offene Forderung beizutreiben.
Sachpfändung
Jap, man kann auch Sachen pfänden. Mal angenommen, unser Herr X hat nicht nur einen, sondern gleich drei geile, riesige Flachbildfernseher in der Größe einer Kinoleinwand. Dazu noch eine Sammlung von Rolex-Uhren, ein paar teure Gemälde. Und eines Tages steht der Herr Vollziehungsbeamte oder die Frau Vollziehungsbeamtin vor der Tür.
Leider hat Herr X noch nicht so ganz geschnallt, worum es geht und verweigert fleißig die Zahlung (weil sonst wäre der Fall hier ja zu Ende). Das wiederum lässt den Herrn Vollziehungsbeamten bzw. die Frau Vollziehungsbeamtin in die Tasche greifen und eine Rolle der legendären „Kuckucks“ (Kennt hier jemand die korrekte Mehrzahl? Kuckuckse? Kuckucke?) zücken. Diese verteilt er/sie dann großzügig auf den vorhandenen Wertgegenständen.
So bald das amtliche Pfandsiegel, wie der „Kuckuck“ im Behördendeutsch heißt, auf dem Gegenstand angebracht ist, verliert der bisherige Besitzer und Eigentümer (wenn sie denn alle bezahlt sind…) das Eigentumsrecht an den Gegenständen. Er hat sie also noch (Besitz), kann aber nicht mehr frei darüber verfügen, sie zum Beispiel verkaufen. Dafür werden die Gegenstände dann irgendwann zur Versteigerung abgeholt und vertickt.
Dabei ist natürlich zu beachten, dass ein 10.000 € – Super-Duper-Monster-Mörder-Mitropa-Flachbildfernseher nicht wegen einer Forderung von 35 € einkassiert wird – das wäre eine Überpfändung.
Da Schuldner aber so oft ein ganzes Zimmer voller riesiger Flachbildfernseher haben und auch noch eine riesige Rolex-Sammlung im Schlafzimmer liegen haben, kommt so etwas sehr, sehr selten vor.
So, das war es erst einmal aus der trockenen Theorie. Wie schon gesagt geschrieben, deckt diese Erklärung auf keinen Fall alle Möglichkeiten und Gegebenheiten ab und ist auf gar keinen Fall und erst recht nicht allgemein Gültig. Es gibt immer Ausnahmen und für ganz spezielle Spezialfälle fragt bitte die Menschen, die sich wirklich gut damit auskennen. Also die, die Geld dafür bekommen.
Zu Ende ist die Verwaltungsvollstreckung an dieser Stelle natürlich noch nicht, es gibt noch ein paar mehr Werkzeuge im Köfferchen der Vollstreckungsstellen. Aber dazu in einem anderen Beitrag mehr. Nächste Woche geht es mit weniger Theorie und mehr Facepalm etwas amüsanter weiter.